Nur durch die Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten, wird es möglich sein, dem Arbeitsmarkt die erforderliche Anzahl von qualifizierten Fachkräften zuzuführen. Diese einhellige Meinung der Politik und Wirtschaft mündete 1996 in die Konzeption der Aufstiegsfortbildung. Die gemeinsame Initiative von Bund und Ländern ist eine großartige Erfolgsstory. Über 2,6 Millionen Menschen wurde ein beruflicher Aufstieg ermöglicht. Ob Führungskraft, Fachkraft, selbständiger Unternehmer: Aufstiegs-BAföG hat die Initialzündung zu vielen erfolgreichen Karrieren gegeben.
Mit dem Aufstiegs-BAföG können Teilnehmer einen hohen Anteil der Lehrgangs- und Prüfungskosten staatlich finanzieren lassen.
Gefördert werden unter anderem:
Förderzuschuss von 50 % auf die gesamten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Weitere 50 % Erlass auf das verbleibende Darlehen nach bestandener Prüfung
Zuschüsse für Materialkosten, sofern im Rahmen einer Projektarbeit erforderlich
Unterhaltsbeiträge, wenn Sie während der Weiterbildung nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können
Damit können bis zu 75 % der Kosten effektiv erlassen werden.
Grundlage ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). In diesem ist eine gesetzliche Geldleistung geregelt, damit Menschen sich finanziell eine Qualifizierung leisten können. Das sind beispielsweise:
Insgesamt gibt es mehr als 700 Aus- und Weiterbildungen , die für eine Förderung in Frage kommen.
Die Förderhöhe setzt sich wie folgt zusammen:
50 % Zuschuss auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Die restlichen 50 % werden als zinsgünstiges KfW-Darlehen gewährt
Nach bestandener Prüfung wird zusätzlich das halbe Darlehen erlassen
Beispiel:
Bei 4.000 € Lehrgangskosten zahlen Sie am Ende real nur rund 1.000 € selbst.
Die Förderung besteht aus drei Bausteinen:
1. Zuschuss (nicht zurückzuzahlen)
50 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren übernimmt der Staat direkt.
2. Darlehen (zinsgünstig über die KfW)
Die übrigen 50 % können über ein günstiges Darlehen finanziert werden.
3. Teilerlass nach bestandener Prüfung
Auch hier werden 50 % des Darlehens erlassen, sobald Sie Ihre Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben.
Dadurch ist die Weiterbildung für viele Teilnehmer extrem kostengünstig.
Um förderfähig zu sein, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Sie absolvieren eine staatlich anerkannte Aufstiegsfortbildung (z. B. IT-Spezialist, Fachwirt, Meister etc.).
Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation.
Es darf noch kein höherwertiger Abschluss auf vergleichbarer Stufe vorliegen.
Sie nehmen aktiv an den Lehrgängen teil und schließen die Prüfungen ab.
Es gibt keine Altersgrenze, die Förderung ist für Erwachsene aller Altersstufen möglich.
Der Antrag erfolgt über die zuständige Aufstiegs-BAföG-Behörde Ihres Bundeslandes.
Der Ablauf:
Passenden Lehrgang wählen
Beratung zu Fördermöglichkeiten nutzen (z. B. bei ComPers)
Unterlagen für Antrag zusammenstellen
Antrag online oder schriftlich einreichen
Bescheid abwarten und Weiterbildung starten
Wir unterstützen Sie gern bei allen Schritten und beantworten Ihre Fragen zur Antragstellung.
ComPers begleitet Sie sicher durch den gesamten Förderprozess:
Persönliche Beratung zur passenden Qualifikation
Unterstützung beim BAföG-Antrag
Transparente Kostenübersicht
Praxisorientierte Live-Weiterbildungen
Hervorragende Erfolgsquoten in Prüfungen
Mit uns haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite – von der Anmeldung bis zum erfolgreichen Abschluss.
ComPers - Ihr Partner für IHK Aufstiegsfortbildungen im IT-Bereich
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Susann Beyer
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